EmEtz - wir stehen für Datenschutz
Die Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Unternehmensgröße, die Anzahl der mit der Verarbeitung betrauten Mitarbeiter, der Detailgrad der zu verarbeitenden Daten, das originäre Geschäftsfeld des Unternehmens. Alle diese Punkte können kumuliert oder einzeln die Erforderlichkeit begründen einen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen.
Darüber hinaus gibt der Gesetzgeber die fachliche Eignung und ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit verbunden mit lösungsorientiertem Arbeiten als persönliche Eignungen eines Datenschutzbeauftragten vor.
Viele Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt die Abläufe im Unternehmen und ist Vor-Ort tätig. Er begleitet das komplexe und umfassende Thema neben seinen originären Tätigkeiten bzw. wird vollständig aus dem gewöhnlichen Arbeitsablauf herausgenommen. Der Datenschutzbeauftragte genießt während seiner Tätigkeit und bis 12 Monate nach Abberufung Kündigungsschutz.
Alternativ besteht die Möglichkeit sich extern mit vorhandenem Know-How, einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Verpflichtung zu Verschwiegenheit im Thema Datenschutz vollumfänglich beraten und unterstützen zu lassen. Ein externer Datenschutzbeauftragter stellt somit die Lösung für Ihr Unternehmen dar.